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   BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59   

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https://dejure.org/1959,455
BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59 (https://dejure.org/1959,455)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1959 - IV C 117.59 (https://dejure.org/1959,455)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1959 - IV C 117.59 (https://dejure.org/1959,455)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 191
  • MDR 1960, 248
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59
    Fortentwicklung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 284.56.

    Auch wenn, wie hier, die Gewährung der begehrten Leistung im Ermessen der Behörde steht, der Leistungsbewerber also nicht auf Verpflichtung der Behörde zur Leistungsgewährung klagen kann, es sich also nicht um eine Vornahmeklage im eigentlichen Sinne handelt, erscheint es gerechtfertigt, die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwG IV C 284.56 in RLA 58, 142 = IFLA 58, 80 = DVBl. 58, 655 = DÖV 59, 395, De Clerck NJW 1959, 968).

  • BVerwG, 11.03.1960 - IV C 118.59

    Rechtsmittel

    In Verfahren wegen Aufbaudarlehen hat das Landesverwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Entscheidung (letzten mündlichen Verhandlung) zugrunde zu legen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 117.59 in MDR 1960, 248).

    Vom erkennenden Senat ist auch bereits entschieden worden, daß bei dieser Nachprüfung die Sachlage zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts zugrunde zu legen ist (BVerwG IV C 117.59 in MDR 1960, 248).

  • BVerwG, 23.02.1962 - VII C 138.61

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3

    Für einzelne Sachgebiete haben mehrere Senate des Bundesverwaltungsgerichts sich für die Berücksichtigung neuer, dem Kläger günstiger Tatsachen und Rechtsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen (vgl. BVerwGE 4, 161; 5, 351; 6, 321; 9, 191).
  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Schutzwürdige Belange der Ausgleichsverwaltung werden in einem solchen Falle nicht verletzt, wenn die aus dem Lastenausgleichsfonds begehrten Mittel nunmehr im Ergebnis zur Ablösung einer durch die Dauer des Verfahrens notwendig gewordenen Zwischenfinanzierung verwendet werden sollen (vgl. hierzu Urteil des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 191 [BVerwG 02.10.1959 - IV C 117/59]]).
  • BVerwG, 13.01.1965 - V C 158.63

    Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau nach dem Lastenausgleichsgesetz zur Schließung

    Auch das entspricht der herrschenden Lehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil des IV. Senats vom 2. Oktober 1959 [BVerwGE 9, 191 [BVerwG 02.10.1959 - IV C 117/59]]).
  • BVerwG, 08.04.1960 - IV C 74.60

    Feststellung der Evakuierteneigenschaft durch Registrierung des Rückkehrwilligen

    Danach ist auch bei Anfechtungsklagen eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse von der gerichtlichen Tatsacheninstanz zu beachten, wenn das Begehren des Klägers letztlich auf eine Leistung der Behörde gerichtet ist (BVerwG IV C 117.59 in MDR 1960, 248; BVerwGE 9, 191 [BVerwG 02.10.1959 - IV C 117/59]).
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